Was bedeutet für Lebensmittel geeignet - Konformität?

Bild Lebensmittel geeignet - Konformität Als lebensmittelkonform (umgangssprachlich lebensmittelecht) wird eine Verpackung bezeichnet, deren Material nicht gesundheitsschädigend ist und die Zusammensetzung, den Geruch oder den Geschmack der darin verpackten Lebensmittel nicht verändert. Der Nachweis wird durch sogenannte Konformitätserklärungen erbracht. In einer Konformitätserklärung wird geprüft, welche Vorschriften zutreffen. Alle in Frage kommenden Verordnungen werden aufgeführt und der Nachweis der Einhaltung erbracht.
Verordnungen dazu: Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, Verordnung (EG) Nr. 2023/2006, Kunststoff-Verordnung (EU) Nr. 10/2011.

Gerne können Sie als gewerblicher Abnehmer entsprechende Konformitätsbescheinigungen von uns anfordern.